29 Jan. 2024

Liebe GemeindebürgerInnen!

Ab dem 05.02.2024 wird die Firma umwelterkundung.at mit der Wildbachbegehung in unserem Gemeindegebiet beginnen. Aufgrund des Forstgesetzes (§ 101 Abs 6-7 ForstG) sind Gemeinden verpflichtet, jährliche Wildbachbegehungen durchzuführen. Bei dieser vorbeugenden Maßnahme sollen Übelstände, wie insbesondere das Vorhandensein von Holz (Verklausungen) oder anderen Wasserlauf hemmenden Gegenständen erkannt und rasch beseitigt werden. 

Sollten Übelstände auftreten, werden die betroffenen Grundstücksbesitzer schriftlich darüber informiert.