21 Mär. 2023

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit weisen wir auf die seit 17. März 2023 geltende Waldbrand-Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Weiz hin.

In allen Waldgebieten des Verwaltungsbezirkes Weiz und in deren Gefährdungsbereich (Nähe des Waldrandes) sind brandgefährliche Handlungen wie das Rauchen, das Hantieren mit offenem Feuer, die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen, jegliches Feuerentzünden und das Unterhalten von Feuer verboten!

Die Verordnung finden Sie unter folgendem Link:

Waldbrand-Verordnung 2023