Schlüssel am 30.04.2018 vor der Papierecke Heschl gefunden!


Schlüssel am 10.11.2017 gefunden!


Brille, braune Fassung, Marke basiq, am 13.09.2017 am Radweg auf Höhe C&D Foods gefunden!


Handy Huawei, am 24. August 2017 gefunden!


Dieser Schlüssel wurde Anfang Mai 2017 auf der Seidl-Wiese gefunden!


Am 17.12.2016 um 07:00 Uhr vor dem öffentlichen WC gefunden!


Am 2.12.2016 auf der Fensterbank des Marktgemeindeamtes gefunden!


Am 09.11.2016 um ca. 8:30 vor dem Computerhaus Hütter gefunden!


1 Lesebrille wurde zwischen Papierecke Heschl und Pfarrhof im Juli 2016 gefunden!


Schlüssel; Aufschrift mit Marker "SEN" - gefunden vor Betulla am 6.10.2016!


Schlüssel mit grünem Anhänger im Jänner 2016 vor der Peter Rosegger-Halle gefunden!


Folgende Gegenstände wurden am Polizeiposten Birkfeld abgegeben:

Fundwesen

Mit der Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz wurde 2002 das Fundwesen neu geregelt und seit 01. Februar 2003 sind die Gemeinden – und nicht wie zuvor die Polizei – mit der Funktion der Fundbehörde betraut.

Wenn Sie also in Birkfeld etwas gefunden oder verloren haben, ist das Fundamt im Marktgemeindeamt Birkfeld die richtige Anlaufstelle.

Verlorene beziehungsweise vergessene Sachen werden vom Finder entgegengenommen und alle wichtigen Details zur Ausforschung des Eigentümers ermittelt. Nach Möglichkeit wird der Eigentümer ermittelt und gegebenenfalls verständigt. Die Fundgegenstände werden bis zur Abholung durch den Eigentümer aufbewahrt.

Kann der Eigentümer nicht ermittelt werden, beziehungsweise meldet sich der Eigentümer nicht innerhalb eines Jahres im Fundbüro um sein Eigentum wieder zu erhalten, wird der Gegenstand dem Finder auf Verlangen ausgehändigt.

Gefundene Gegenstände werden dem Eigentümer nach Beweiserbringung seines Eigentumsanspruches ausgehändigt (zum Beispiel: bei Schlüssel, Vorlage eines zweiten Schlüssel, der sich noch in seinem Eigentum befindet oder bei Handys, Eingabe des Pin-Codes und so weiter).

Als zuständige Behörde für Fundsachen ist die Marktgemeinde Birkfeld gesetzlich nicht verpflichtet Finderlohn von Verlustträgern einzufordern und den Findern auszuzahlen. Dies haben Finder und Verlustträger untereinander auszuhandeln.

Grundsätzlich beträgt der Finderlohn bei verlorenen Sachen:

  • 10 % des Wertes wenn dieser Euro 2.000,00 nicht übersteigt
  • 5 % bei einem Wert über Euro 2.000,00

Bei vergessenen Sachen sind:

  • 5 % des Wertes als Finderlohn vorgesehen, wenn der Wert Euro 2.000,00 nicht übersteigt
  • 2,5 % bei einem Wert über Euro 2.000,00

Wann muss man zur Sicherheitsdienststelle?

Einige Funde und Verluste sind nach wie vor bei der Sicherheitsdienststelle zu melden. Dazu gehören z.B.: Inländische Kennzeichentafeln, Zulassungsscheine, Führerschein und Waffenpässe, Schusswaffen, Kriegsmaterial, radioaktive Stoffe und Gifte sowie Schieß- und Sprengmittel. 

Sonderfall Reisedokumente

Der Verlust bzw. Fund eines österreichischen Reisepasses oder Personalausweises ist der nächsten Passbehörde bekanntzugeben bzw. dort abzuliefern. Für ausländische Reisepässe ist grundsätzlich die Fundbehörde zuständig.

Kontakt: