Gemeindeeigene Förderungen

Biomasseheizungen € 400,-- je Liegenschaft. Falls bei einem weiteren Projekt durch die Liegenschaftseigentümer die Förderung der Gemeinde eine Voraussetzung für die Förderung einer anderen Förderstelle ist, wird pro Fall eine Pauschalförderung in Höhe von € 40,-- pro Projekt gewährt.
Thermische
Solaranlagen
€ 30,-- je m² Kollektorfläche, max. € 400,-- je Liegenschaft. Falls bei einem weiteren Projekt durch die Liegenschaftseigentümer die Förderung der Gemeinde eine Voraussetzung für die Förderung einer anderen Förderstelle ist, wird pro Fall eine Pauschalförderung in Höhe von € 40,-- pro Projekt gewährt.
Photovoltaik € 100,-- je kWp, max. € 500,-- je Liegenschaft. Falls bei einem weiteren Projekt durch die Liegenschaftseigentümer die Förderung der Gemeinde eine Voraussetzung für die Förderung einer anderen Förderstelle ist, wird pro Fall eine Pauschalförderung in Höhe von € 40,-- pro Projekt gewährt.
Heizungswärmepumpen € 400,-- je Liegenschaft für eine Sole/Wasser-Anlage, € 200,-- je Liegenschaft für eine Luft/Wasser-Anlage. Falls bei einem weiteren Projekt durch die Liegenschaftseigentümer die Förderung der Gemeinde eine Voraussetzung für die Förderung einer anderen Förderstelle ist wird pro Fall eine Pauschalförderung in Höhe von € 40,-- pro Projekt gewährt.
Fahrsicherheitstraining 1/3 der Kosten für das verpflichtenden Fahrsicherheitstraining im Rahmen der Mehrphasenausbildung des Führerscheines der Klasse B.
Schulveranstaltung Individuelle Förderung nach Ansuchen und Beschluss im Gemeindevorstand.
Babygutschein € 100,-- (Gutschein)
Studienförderung € 150,-- je Semester
Ehrungen/Geburtstage Gutschein € 50,-- ab dem 75. Lebensjahr alle 5 Jahre,
ab dem 95. Lebensjahr jedes Jahr. Die Gratulation erfolgt im Rahmen eines Mittagessens, zu welchem die Jubilare eingeladen werden.
Haus- und Hofzufahrten 50 % der durch Rechnungen belegten Kosten, max. € 800,-- je Liegenschaft in 20 Jahren. Wird für den Straßenabschnitt bzw. Wegbereich eine andere Förderung durch die Marktgemeinde Birkfeld gewährt, besteht kein Anspruch auf diese Förderung.